Publikation
Abgeltung von Planungsmehrwerten
Im November 2020 hat das Bundesgericht zwei Bestimmungen im Gesetz des Kantons Basel-Landschaft über die Abgeltung von Planungsmehrwerten als unzulässig qualifiziert.
Dieser Newsletter hält die wesentlichen Aussagen des Entscheids noch einmal fest und zeigt kurz auf, was das Urteil für die Baselbieter Gemeinden bedeutet.