Publikation
Neuer Entscheid der Baurekurskommission des Kantons Basel-Stadt vom 31. August 2022
Die Baurekurskommission des Kantons Basel-Stadt hat sich in einem Entscheid vom August 2022 mit den Dachbauvorschriften des Bau- und Planungsgesetzes befasst. Nach Ansicht der Baurekurskommission ist es zulässig, die Strassen- und die Hofseite eines Dachgeschosses asymmetrisch, d.h. mit einer Kombination von Schrägdach und Attikageschoss zu gestalten. Im beiliegenden Newsletter …